Kommentar zur VgV
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Verlag
Werner, Neuwied
Bindung
Hardcover
ISNB / EAN
9783804153790
Maße
181x56x244
Produktbeschreibung
<p>Der Kommentar bietet eine umfassende, tiefgehende und gleichzeitig stark praxisorientierte Kommentierung der Vergabeverordnung (VgV). Die VgV hat in der Vergabepraxis in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, nachdem die VOF und VOL/A-EG in die VgV übernommen wurden. Sie erfasst die öffentliche Vergabe sowohl von Liefer- als auch von Dienstleistungsaufträgen.</p>
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<p><strong>NEU in der 2. Auflage:</strong></p>
<p>Berücksichtigung des zwischenzeitlich weiteren vergaberechtlichen Schrifttums und der umfangreichen vergaberechtlichen Spruchpraxis, insbesondere</p>
<ul>
<li>zur elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren</li>
<li>zur Durchführung von Verhandlungsverfahren und Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen, insbes. auch Planungsleistungen nach Fortfall des zwingenden HOAI-Preisrechts</li>
<li>zur Eignungsprüfung, formalen Angebotsprüfung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots</li>
</ul>
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<p><strong>Herausgeber:</strong></p>
<p>Rechtsanwalt <em>Dr. Hendrik Röwekamp</em>, Düsseldorf; Rechtsanwalt <em>Dr. Alexander Kus, </em>Mönchengladbach; Rechtsanwalt <em>Dr. Friedhelm Marx, </em>Köln, ehem. Leiter Unterabteilung Wettbewerbs- und Preispolitik im BMWi;<em> Norbert Portz</em>, Beigeordneter Dt. Städte- u. Gemeindebund; Rechtsanwalt <em>Dr. Hans-Joachim Prieß,</em><em> LL.M</em>., Berlin.</p>
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<p><strong>Autor/in/en:</strong></p>
<p>Hochkarätige Experten aus den Bereichen Vergaberechtsprechung, Anwaltspraxis und Wissenschaft.</p>
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<p><strong>Aus den Besprechungen der Vorauflage: </strong></p>
<p><em>"Letztlich hat sich der Kommentar das Ziel gesetzt, alle wichtigen Fragen des Vergaberechts zu beantworten. </em><em>Zusammenfassend wird das Werk seinem eigenen hohen Anspruch gerecht. In der täglichen praktischen Arbeit erweisen sich die Kommentierungen als schlüssig, hilfreich und umfassend. Sie bieten eine substanzvolle Orientierung bei der Lösung von Einzelfragen."</em></p>
<p>Rechtsanwalt Dr. Marc Pauka, Frankfurt am Main, in VergabeR 2017, 219</p>
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