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EU-Anti-Missbrauchsgrundsatz

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Ihre Kundenmeinung hinzufügen Artikelnummer 2572000 Veröffentlicht am 08.05.2023
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Verlag Linde, Wien Bindung Taschenbuch ISNB / EAN 9783707348095 von Stefanie Geringer / Sabine Kirchmayr / Gunter Mayr / Klaus Hirschler

Produktbeschreibung

<p>Umfassend widmet sich das Werk den Wesensmerkmalen des unionsrechtlichen Anti-Missbrauchsgrundsatzes, wie er sich speziell im Europäischen Ertragsteuerrecht zeigt, und dessen Bedeutung für die Missbrauchstatbestände der Anti-BEPS-RL sowie den Folgen für die österreichischen Umsetzungsmaßnahmen.</p>

Verbot missbräuchlicher Praktiken im europäischen Steuerrecht

Seit den Entscheidungen des EuGH in den sogenannten "Danish Cases" ist klar: Dem Unionsrecht liegt ein einheitliches (unionales) Missbrauchsverständnis zugrunde, das im EU-Anti-Missbrauchsgrundsatz dargestellt ist und insbesondere auch für das bislang nur punktuell harmonisierte Ertragsteuerrecht schlagend wird. Diese Feststellungen haben bedeutende Auswirkungen auf die Grundfreiheitenprüfung ebenso wie auf die Auslegung und Anwendung der Missbrauchstatbestände in den unternehmenssteuerlichen Richtlinien, insbesondere der allgemeinen Anti-Missbrauchsbestimmung und der Hinzurechnungsbesteuerungsvorschrift der Anti-BEPS-RL.

Durch die diesbezüglichen Umsetzungsmaßnahmen in
10a KStG 1988 und
22 BAO wurde die österreichische Missbrauchsdoktrin weitgehend "europäisiert". Nichtsdestoweniger entfaltet der EU-Anti-Missbrauchsgrundsatz für alle Sachverhalte im Anwendungsbereich des Unionsrechts Geltung.

Vor dem Hintergrund der aufgezeigten, in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Bedeutsamkeit des EU-Anti-Missbrauchsgrundsatzes für grenzüberschreitende ertragsteuerliche Sachverhalte widmet sich die Monografie in umfassender Weise den Wesensmerkmalen dieses unionsrechtlichen Anti-Missbrauchsgrundsatzes, wie er sich speziell im Bereich des Europäischen Ertragsteuerrechts manifestiert. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden mit den Missbrauchstatbeständen in Art 6 und 7 Anti-BEPS-RL in Kontext gesetzt, um schließlich die maßgeblichen Folgen für die Auslegung und Anwendung der österreichischen Umsetzungsmaßnahmen (
10a KStG 1988 und
22 BAO) abzuleiten.


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