Nachdem das BVerfG in zwei umstrittenen Urteilen aus 2011 und 2014 erst die 5%- und dann die 3%-Sperrklausel des nationalen Europawahlrechts für verfassungswidrig erklärt hat, finden die deutschen Europawahlen ohne eine solche Zugangshürde statt. Aus Anlass der europäischen Initiative zur Festlegung einer verbindlichen Sperrklausel durch Unionsrecht analysiert die Arbeit die Voraussetzungen, die im Mehrebenensystem des Europawahlrechts für deren Einführung bestehen.