Zwei Fuchsjungen wollen sich einen Traum erfüllen und einmal in der ganz geheimen Geheimfuchshöhle im Wald bei den Glühwürmchen übernachten. Der Vater hat Zweifel, ob sie den weiten Weg bis Sonnenuntergang schaffen. Aber letztendlich gibt er die Erlaubnis und die Jagd geht los. Zum ersten Mal erfahren die jungen Füchse, wie viel Abenteuer der nächtliche Wald bereit hält und wie aufregend es ist, auf sich allein gestellt diese Abenteuer zu bestehen. Wunderbare Bilder begleiten den Text.
Die Harmonisierung des europäischen IPR wird durch vorrangige Drittstaatsverträge mit abweichenden Kollisionsregeln gestört. Zur Behebung der Unvereinbarkeiten sind insbesondere die Anpassung, die Kündigung und der Abschluss neuer Staatsverträge denkbar. Die Verflechtung von Handlungspflichten der Mitgliedsstaaten und Handlungskompetenzen der EU und den notwendigen Verhandlungen mit den Drittstaaten führen zu schwierigen Konstellationen in rechtlicher und diplomatischer Hinsicht.
Ein Verleger blickt zurück. Frank Böttcher verweist stolz auf Geleistetes und beschreibt launig die Erfolge seines Unternehmens, dessen größter es ist, nach fünfundzwanzig Jahren noch immer am Start zu sein. Zugleich benennt er ungewöhnlich offen Niederlagen, Nöte und Zweifel. Professionelles vermischt sich mit scheinbar Privatem. Das ist nie kokett gemeint, sondern weist bei aller Spezifik seines eigenen Hauses weit darüber hinaus. Denn der Lukas Verlag verkörpert geradezu idealtypisch den Geist, von dem die meisten Unabhängigen geprägt sind.
Die Arbeit stellt dar, welches die vertraglich nicht abdingbaren originären Leistungs- und Sorgfaltspflichten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) unter dem KAGB bei der Verwaltung von Investmentvermögen sind. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Darstellung, in welcher Form und innerhalb welcher Grenzen KVGen für die Erfüllung ihrer Pflichten Dritte heranziehen. Die Arbeit setzt sich kritisch mit der Aufgabe des »Wesentlichkeits-Kriteriums« in der Auslagerungs-Definition der BaFin auseinander. Ferner werden die Möglichkeiten der KVGen eingehend untersucht, die Haftung für eigenes oder fremdes Verschulden zu beschränken.