Die Beschreibung der Herkunftswelten der Autor*innen folgt keinem defizitären Blick, sondern betont Solidarität und Verbundenheit, ohne zu romantisieren. Klasse ist dabei einverleibte Erfahrung, Erlebnis von Scham und Anstoß von Wut. Mit diesen Texten stießen Aktivist*innen aus Schweden eine erste und scharf geführte Debatte um Klassismus in der Linken an.
Vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass die Unternehmensmitbestimmung als gleichrangiges Grundrecht neben der Tarifautonomie in Art. 9 Abs. 3 GG verankert ist, werden im Rahmen der vorliegenden Arbeit die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die einfachgesetzliche Ausgestaltung der Unternehmensmitbestimmung durch das MitbestG herausgearbeitet. Diese bilden sodann die Grundlage der verfassungskonformen Auslegung des mitbestimmungsgesetzlichen Gewerkschaftsbegriffes. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem Konzept des »einheitlichen Gewerkschaftsbegriffes«.