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Objektive Zurechnung - Urteilsakt oder Urteilsgegenstand?

SFr. 70,95
Die »objektive Zurechnung« im Strafrecht weist eine Zwittergestalt auf: Als Tatbestandsmerkmal fungiert sie als Urteilsgegenstand, als normatives Urteil über einen Straftatausschnitt fungiert sie als Urteilsakt selbst. Die Untersuchung erklärt sich diese logische Ambiguität begriffsgeschichtlich und erörtert sie anhand des Vorsatzerfordernisses in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21). Sie schließt mit einigen Thesen zu einer Revision des Zurechnungsbegriffs.
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