Der Autor untersucht geltendes Kartellzivil- und Zivilprozessrecht und kommt zu dem Ergebnis, dass die dort bestehenden Instrumente nicht geeignet sind, die an das Kartellschadensersatzverfahren gestellten Erwartungen zu erfüllen. Er spricht sich daher für eine Übernahme der 2017 reformierten strafrechtlichen Einziehung von Taterträgen in das Kartellrecht aus. Dadurch sei eine effektivere und effizientere Kompensation Geschädigter zu erreichen.