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Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand.

SFr. 137,95
Das Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand wird einfachgesetzlich durch das Institut der notwendigen Verteidigung gewährt, welches 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 (sog. Prozesskostenhilfe-Richtlinie) grundlegend reformiert wurde. Die Arbeit geht der Frage nach, ob die Ausgestaltung des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand den EMRK-, unions- und verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht und ob das österreichische Modell des Verfahrenshilfeverteidigers als Lösungsansatz dienen kann.
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