Das mit dem 52. StrÄG verfolgte Hauptmotiv liegt in der Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Vollstreckungsbeamt:innen vor einer vermeintlich steigenden Anzahl an Gewaltdelikten. Die Autorin widmet sich einerseits aus juristisch-dogmatischer Sicht der Frage, ob die Novellierung diesem Motiv gerecht wird. Ferner setzt sie sich mit den (kriminal-)politischen Hintergründen des Gesetzgebungsaktes auseinander und thematisiert potentielle anderweitige Rationalitätsgesichtspunkte.